Waldwirtschaft kontra Artenschutz

Am Beispiel der Europäischen Wildkatze (Felis silvestris silvestris)

Stefanie Huck, Manfred Trinzen

Anlass

Nachdem die Wildkatze aufgrund massiver landschaftlicher Veränderungen und intensiver Jagd vor 100 Jahren in Deutschland nahezu ausgestorben war, haben sich die verbliebenen Rest-Populationen in der Eifel und im Hainich durch viele Schutzmaßnahmen stabilisiert und langsam erweitert.

Diese Entwicklung ist nun aufgrund der massiven Störungen durch die umfangreichen Waldarbeiten der letzten Jahre wieder in Gefahr. Insbesondere die ohne Rücksicht auf die Jungtierzeit ganzjährig durchgeführten Kahlschlag- und Räumungsarbeiten gefährden den Erfolg der letzten Jahrzehnte, wie eine Vielzahl dokumentierter Fälle in diesem Jahr zeigt.

Wildkatzen durchstreifen unterholzreiche Wälder und benötigen störungsarme Rückzugsgebiete, vor allem während der Aufzucht ihrer Jungtiere. Auf Lichtungen oder an Wälder angrenzenden Wiesen finden die spezialisierten Mäusejäger ihre Beute.

Weil ein Mangel an deckungsreichen Strukturen besteht und viele Flächen durch den Einsatz großer Maschinen zerstört oder großflächig geräumt werden, sind die Wildkatzen gezwungen, auf Holzpolter als sicheren Aufzuchtort zurückzugreifen oder in urbane Gebiete auszuweichen, die unter Umständen einer hohen Frequentierung durch Natur-Touristen oder Spaziergängern mit Hunden unterliegen. Wir nehmen die uns bekannt gewordenen aktuellen Fälle 2021 zum Anlass eindringlich auf die negativen Folgen dieser Entwicklung hinzuweisen.

Störungseinfluss der Waldarbeiten

Nachdem schon im Jahr 2018 Orkan Friedericke sowie die extreme, langanhaltende Trockenperiode und der dadurch begünstigte explosionsartige Anstieg des Borkenkäferbefalles vor allem die Fichtenbestände stark schädigte, verschlimmerte sich die Situation für die Wälder insgesamt in den ebenfalls regenarmen Folgejahren 2019 und 2020. Ein nahezu flächendeckender Verlust der Fichtenbestände – nicht nur in NRW, sondern in ganz Deutschland – waren die durchaus absehbare Folge. Maßnahmen zur Eindämmung des Borkenkäfers sowie die notwendigen Einschläge und Rodungsmaßnahmen hätten daher bereits frühzeitig entsprechend koordiniert werden können.

Im Winter 2019 fanden in vielen Regionen umfangreiche und langandauernde Waldarbeiten statt, bei denen die vom Borkenkäfer befallenen Fichten eingeschlagen und abtransportiert wurden. Im Winter 2019/2020 wurden die Maßnahmen ausgeweitet. Es wurden großflächig und mit schwerem Gerät nahezu alle befallenen Fichtenbestände eingeschlagen.

Da die Massen an geschlagenem Holz nicht zur gleichen Zeit abgefahren werden konnten, wurden viele Holzpolter errichtet, um die noch nutzbaren Stämme zu lagern. Nach vollständiger Rodung großer Flächen wurde dann im Frühjahr 2021 begonnen, die Holzpolter abzufahren und Schadholz zu beseitigen, das heißt, die zuvor gerodeten Flächen wurden zusätzlich komplett geräumt und dadurch zerfahren.

Typische Kahlschlagfläche

Nachfolgend finden Sie einige Beispiele, die dem Retscheider Hof e.V. in Bad Honnef (NRW) im Rahmen des Wildkatzen-Monitorings aus Hessen, Rheinland-Pfalz und NRW gemeldet wurden. Die Vorfälle stehen in direktem Zusammenhang mit den Abfuhr- und Räumarbeiten des Käferholzes, die während der Wurf- und Aufzuchtzeit (01.03. bis 31.08.), insbesondere auch in der Kern-Aufzuchtzeit (Zeitraum vom 15.03. bis 31.06.) stattfanden.

Es ist anzunehmen, dass vielfach juvenile Wildkatzen gar nicht zwischen den gelagerten Stämmen entdeckt wurden und beim Abtransport der Holzpolter zu Tode gekommen sind. Juvenile Wildkatzen haben keinen Fluchtinstinkt, sondern verharren bei Gefahr bewegungslos in ihrer Position, bis von der Mutter ein Signal der Entwarnung kommt.

Die Folgen für die Ausbreitung der Wildkatzen-Populationen sind derzeit noch nicht im Detail geklärt, es ist aber aus unserer Sicht anzunehmen, dass die Ausbreitung in vielen Teilen Deutschlands aufgrund der forstwirtschaftlichen Arbeiten stagnieren werden oder sogar rückläufig sein wird.

Fall-Beispiele

Holzabfuhr in Bereich 65529 Gemeinde Waldems, südhessischer Rheingau-Taunus-Kreis (23.04.2021), Hessen

Anfrage aus der WhatsApp-Gruppe:

Ich habe einen Wildkatzen-Notfall in 65529 oberbergisch bei nierderems. Beim holzabtransportieten im Wald haben Waldarbeiter unter den Stämmen einen 2er Wurf freigelegt. Die Mutter ist verschreckt geflüchtet. Die Arbeiter haben den Förster bereits heute Vormittag informiert, aber der hat sich bislang nicht mehr gemeldet und ist auch nicht mehr erreichbar. Was sollen die junges jetzt tun??? Ich kenn mich mit WiKas überhaupt nicht aus. Kann man eine Rückführung probieren?? Allerdings scheint da etwas Trubel zu herrschen, wenn die Holz abtransportieren

Während der Holzabfuhr wurden zwei Wildkatzen-Kitten „freigelegt“ (siehe Foto). Nach intensiver Beratung wurde empfohlen, die Kätzchen vor Ort so zu belassen, wie sie aufgefunden wurden, obwohl sie bereits am Vortag frei gelegt worden waren. Die Kätzchen wurden weder umgesetzt noch verdeckt/geschützt. Die Waldarbeiten wurden am Folgetag im gleichen Bereich weitergeführt, so dass für die Mutter keine Möglichkeit bestand, die Jungtiere in einen anderen Bereich zu verbringen.

Foto:privat

Kitten aus dem Stadtwald Bad Honnef (12.04.2021), NRW

Ab 7.00 Uhr wurde im Stadtwald Bad Honnef (53604, Rhein-Sieg-Kreis, NRW) bereits geschlagenes Holz aus dem Wald zum nächsten befahrbaren Weg transportiert um dort verladen und abgefahren zu werden. Wie lange die Baumstämme bereits vor Ort gelegen haben, konnte der damit betraute Waldarbeiter nicht beantworten, da er lediglich für diese eine Tätigkeit zuständig war.

Während der Arbeiten fielen dem Waldarbeiter zwei Wildkätzchen auf, die er sofort aus dem Gefahrenbereich entfernte und zwischen den Wurzeln eines Baumstumpfes ablegte und mit Zweigen verdeckte. Bis zum Abschluss der Arbeiten in diesem Bereich verblieben die Kätzchen an dem Baumstumpf. Da sich aufgrund der massiven Störungen bis zum Abend kein Muttertier zeigte, wurden die Tiere dem Retscheider Hof zur Aufzucht übergeben. Nach einer zeitnah durchgeführten Besichtigung des Fundortes und Rücksprache mit M. Trinzen (Wildbiologe) wurde von einer Rückführung abgesehen, da der Bereich weder störungsfrei war noch irgendeine Deckung zur Aufzucht der Jungtiere bot.

Meldung der Wildtierhilfe an der Loreley-Hunsrück (22.04.2021), RLP

Nach frischer Fällung von Bäumen und Lagerung am Wegrand wurden nachmittags von einer Spaziergängerin zwei Wildkatzen-Jungtiere in der Nähe der frisch gelagerten Holzstämme gesichtet. Kurze Zeit später entdeckte ein Jogger ein weiteres Jungtier auf dem Weg. Beide Meldungen erreichten die Wildtierhilfe allerdings erst am Folgetag. Bei Besichtigung vor Ort konnten keine Jungtiere mehr gefunden werden, allerdings wurden auch weiterhin in dem Sichtungsbereich der Jungtiere Waldarbeiten vorgenommen. Es ist zu vermuten, dass die Jungtiere versprengt und von der Kätzin nicht in einen anderen Bereich verbracht werden konnten, der eine störungsfreie Aufzucht ermöglicht hätte.

Waldarbeiten (Holzabfuhr) im Bereich Gershausen (Kirchheim), (21.05.2021) Hessen

Ein Kitten wurde vermutlich bei den Arbeiten getötet, vier weitere Jungtiere wurden in einem engen Umkreis verstreut gefunden.

Foto: privat
Foto:privat

Da die Mutter am Rand des bearbeiteten Bereiches gesichtet wurde und aufgrund des langen Wochenendes (Pfingsten) keine Arbeiten in den umliegenden Bereichen ausgeführt wurden, wurde eine Rückführung empfohlen. Im angrenzenden Bereich befanden sich gute, deckungsreiche Strukturen, die als störungsarm beschrieben wurden. Die Finder legten eine Ersatzhöhle aus Zweigen an, setzen die Kitten zusammen ab (bis auf das verstorbene) und verdeckten den Eingang.

Es wurde Kontrolle am späten Abend und eine weitere am nächsten Morgen durchgeführt. Die Ersatzwurfhöhle war geöffnet, aber nicht zerstört oder in Unordnung und die Jungtiere nicht mehr auffindbar.

Waldwirtschaft PRO Artenschutz

Da die in den letzten Jahren verursachten Störungen durch die intensiven Waldarbeiten nicht mehr zu korrigieren sind, gilt es jetzt die Weichen für die Zukunft zu stellen und den bevorstehenden sogenannten Waldumbau, die vorgesehenen Aufforstungsarbeiten und die Entwicklung neuer zu bewirtschaftender Flächen eng mit Artenschutzrelevanten Maßnahmen zu verknüpfen.

Dafür sollten neben aktiven Fördermaßnahmen mit dem Ziel der Bewahrung und Entwicklung hochwertiger Lebensräume auch der Verzicht auf verschiedene forstwirtschaftliche Maßnahmen angestrebt werden. Dazu gehören vor allem Maßnahmen, die zwar der „guten fachlichen Praxis“ entsprechen, sich aber nachteilig auf die Population der Wildkatze auswirken und im Extremfall zu Biodiversitätsschäden führen (Verlust einzelner Individuen z. B. Zerquetschen von Jungtieren oder Erhängen in Forstzäunen). Besonders effektiv sind daher Maßnahmen, die aktiv das (Tötungs-)Risiko für Wildkatzen mindern, wie zum Beispiel die Verwendung von Hordengatter oder Einzelbaumschutz.

Hingegen sollte auf forstwirtschaftliche Maßnahmen verzichtet werden, die eine Gefahr für Wildkatzen darstellen:

  • Abfuhr von Langholz in der Aufzuchtzeit
  • Häxeln von Engergieholz
  • Zäunung mit Knotengittern (Verbißschutz)
  • Einsatz von Insektiziden (Käferflächen und Polter!)
  • Einsatz von Rodentiziden (Ausgleichsflächen) 

Siehe auch: „Artenschutzprojekt Wildkatze Rheinland-Pfalz“ (1994-2001) Öko-Log!

Im Rahmen der Aufforstungen ist davon auszugehen, dass zum Schutz gegen Verbiss oder Verfegen durch Schalenwild große Kulturflächen durch Zäune (Knotengitterzäune) geschützt werden. Solche eingezäunten Kulturflächen bieten eine hohe Attraktivität für Wildkatzen, gerade aufgrund der durch den Verbissschutz erreichten hohen Vegetationsdichte. Es sindangepasste Wildbestände, die auch die natürliche Verjüngung/das Aufkommen der Hauptbaumarten ermöglichen, zu fordern! Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Schutz besonders geschützter Arten wie der Wildkatze den wirtschaftlichen Aspekten die einzig dem Verbissschutz von Kulturflächen dienen, nachgestellt sein soll.  

Knotengitterzäune stellen eine gravierende Gefahr für die europäische Wildkatze dar!

Es sollte angestrebt werden, auf die Zäunung mit Knotengitter grundsätzlich zu verzichten. Überkletterhilfen oder Durchlässe werden aus artenschutzrechtlicher Sicht abgelehnt, da sie das Risiko nur verkleinern und/oder nicht zu jeder Jahreszeit (Winter mit Schneelage) nutzbar sind.

Fallbeispiel:

Eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos ist daher gegeben, wenn Flächen im Rahmen der Maßnahmen (Aufforstung) mit ungeeigneten Materialien (Knotengitter) gezäunt und somit zu Todesfallen werden können. Holzpfosten bieten zudem einen Anreiz zum Überklettern. Das Risiko, sich in einem solchen Fall im Zaun zu verfangen, ist für Wildkatzen hoch. Es werden dabei extreme Kräfte frei, die zu einer massiven Verformung des Zaungitters führen.  Wie sich der Draht dadurch um eine Zehe legt, lässt sich im anatomisch-forensischen Modell erkennen.

Abbildung 6:Wildkatzenpfote im Knotengitter
Lebende Wildkatze im Knotengitter
Verendete Wildkatze im Knotengitter

SchutzstatusSeit der Konvention von Bern (1979) und der Konferenz von Rio (1992) erfährt der Artenschutz eine verstärkte Verankerung in der internationalen und nationalen Gesetzgebung. Die Europäische Wildkatze (Felis s. silvestris) ist im Anhang A der EG-Verordnung Nr. 338/97 (EU-Artenschutzverordnung) aufgeführt und somit streng geschützt (Meinig & Boye 2004). In der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie – (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen) sowie der Richtlinie 97/62/EG des Rates vom 27. Oktober 1997 (zur Anpassung der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume und wild lebenden Tiere und Pflanzen an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/17/EU) ist die Wildkatze in Anhang IV aufgeführt als „streng zu schützende Art von gemeinschaftlichem Interesse“. Sie gehört damit europaweit zu den bedeutsamen Tier- und Pflanzenarten, die bewusst auch außerhalb der Schutzgebiete geschützt werden.

In der Berner Konvention ist die Europäische Wildkatze in Anhang 2 gelistet. Bundesweit wird sie in der Roten Liste in der Kategorie 3 aufgeführt, die Verantwortlichkeit wird mit hoch (in hohem Maße) angegeben (Meinig et al. 2009).

In Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen leben ein Großteil der größten und vitalsten Wildkatzenpopulation Mitteleuropas, woraus den Ländern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen eine besondere Verantwortung für den Erhalt der Art erwächst. In der stark veralteten Roten Liste Rheinland-Pfalz (Ministerium für Umwelt und Gesundheit RLP 1987) ist die Wildkatze in der Kategorie 4 („potenziell gefährdet“) gelistet. Die Rote Liste für Europa (Temple & Terry 2007, IUCN) führt sie in der Kategorie LC (nicht gefährdet). Der Erhaltungszustand der Population wird für die atlantische Region als ungünstig – schlecht, für die kontinentale Region als ungünstig – unzureichend angegeben.

Für RLP liegen keine neueren Daten zum FFH-Monitoring vor. Daher wird der Erhaltungszustand der Wildkatze konsequenterweise als ungenügend dargestellt: RLP (KON) U?. In der Roten Liste NRW ist die Europäische Wildkatze (Felis silvestris silvestris) in der Kategorie 3 („gefährdet“) gelistet. Die Rote Liste Europa (Temple & Terry 2007) führt

sie in der Kategorie LC (nicht gefährdet). Der Erhaltungszustand der Population wird für die kontinentale Region als ungünstig – unzureichend angegeben.[1]

Bedeutung des FFH-Schutzstatus

Da es sich bei der Wildkatze um eine FFH-Art handelt, darf sich der Erhaltungszustand durch geplante Maßnahmen nicht verschlechtern.Für die Umsetzung der Schutzverpflichtung gelten die strengen artenschutzrechtlichen Bestimmungen des Anhang IV. Damit ist die Erhaltung und Entwicklung der Art (Artikel 2) sowie eine Monitoringverpflichtung (Artikel 11) verbunden; ihre Habitate müssen bewahrt oder entwickelt und direkte Zerstörungen vermieden werden.

Die FFH-RL verbietet in Art. 12, Abs. 1, Ziff. D jegliche Schädigung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten, nicht nur jede absichtliche Schädigung und das nicht nur in FFH-Gebieten.

Die sich daraus ergebenden Verbote finden sich wieder in § 44 BNatSchG. Die Wildkatze zählt nach dem Bundesnaturschutzgesetz (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege, Fassung vom 29.07.2009 BGBl. I S. 2542), in Kraft getreten am 01.03.2010, zu den besonders geschützten Arten. Dies bedingt ein Fang- oder Tötungsverbot von aus der Natur entnommenen Exemplaren, das Verbot jeder absichtlichen Störung der Art und ein Verbot jeder Beschädigung oder Vernichtung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Eine forstliche Bewirtschaftung hat also so zu erfolgen, dass insbesondere keine Wurf- und /oder Aufzuchtstätten zerstört werden und auch keine Tiere zu Tode kommen. Die gern angeführte „Landwirtschaftsklausel“ greift hier nicht! Es gibt also keine Ausnahmeregelungen. Übrigens ist auch das Vergrämen vor dem Abtransport mittels Dackel, Lärm oder Ähnliches verboten.

In Ergänzung zu den Aussagen über die Gefährdung von Arten anhand von Roten Listen sind Arten, für welche Deutschland eine besondere Erhaltungsverantwortlichkeit zukommt, wichtiger Bestandteil des Bundesprogramms „Biologische Vielfalt“. Die Wildkatze ist eine solche „Verantwortungsart“. In der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt des BMU sind zwei Handlungsziele zur Verantwortlichkeit aufgeführt: Wiederherstellung und Sicherung der Lebensräume der Arten, für die Deutschland eine besondere Erhaltungsverantwortlichkeit hat bis 2020 sowie Sicherung der Bestände aller heute gefährdeten Arten und solcher, für die Deutschland eine besondere Verantwortung trägt (BMU 2007). Flankierend zu diesen Zielen ist das Prinzip der Verantwortlichkeit in das Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen worden.

[1] (artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/gruppe/saeugetiere/kurzbeschreibung/6575)


Die Zerschneidung der Landschaft durch Straßen und die zunehmende Inanspruchnahme von Flächen durch den Menschen machen es der Wildkatze in vielen Regionen nicht leicht. Die massiven Störungen in den Lebens- und Nutzungsräumen durch die anhaltenden und umfangreichen Waldarbeiten in den letzten zwei Jahren werden für diese Art nicht ohne deutliche Folgen bleiben, zumal ein Großteil der durchgeführten Maßnahmen genau in den Monaten stattfand, in denen die Wildkatze ihre Jungtiere aufzieht.

Umfangreiche Waldarbeiten führten dazu, dass eine Kätzin versuchte, ihre Jungtiere im Bereich eines Umspannwerkes und einer ICE/Autobahn-Trasse vermutlich im dichten, krautigen Bewuchs eines Bachlaufes aufzuziehen. Da sie aufgrund der landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht in unmittelbarer Umgebung auf Nahrungssuche gehen konnte, musste sie mehrfach die Unterführung der A3 nutzen, um in für die Nahrungssuche geeigneten Gebiete zu gelangen.

Roter Punkt: Wildkätzin, gelber Punkt: Fundort der Jungtiere
Totfund an der Landstrasse
säugende Kätzin

Die Kätzin wurde am 08.06.2021 an der Landstraße tot aufgefunden. Vier Tage später konnten drei Jungtiere gesichert werden, wobei eines der Jungtiere aufgrund der langen Unterversorgung kurz nach dem Auffinden verstarb.

Gesicherte Jungtiere zur tot aufgefundenen Kätzin vom 08.06.2021

Fotos: Retscheider Hof, Wieselfilm, privat

Stefanie Huck, Retscheider Hof e.V., Wildtierstation/Wildtierforschung, Retscheider Str. 7,

                        53604 Bad Honnef (www.retscheider-hof.de)

Manfred Trinzen, Biologe, In der Jennenbach 37, 54608 Buchet

                         (www.europäischewildkatze.de)